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Kirchenvorstände
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Der Kirchenvorstand leitet die Kirchgemeinde und wacht darüber, dass sie ihren Auftrag wahrnimmt.
Der Kirchenvorstand sorgt dafür, dass die Kirchgemeinde ihre Aufgaben erfüllt, ihren
Verpflichtungen nachkommt und die ihr zustehenden Rechte wahrt. Er kann einzelne Aufgaben einem
oder mehreren seiner Mitglieder oder einem Ausschuss zur Beratung oder Erledigung übertragen.
Im Rahmen der landeskirchlichen Ordnung entscheidet der Kirchenvorstand in allen Fragen des
kirchgemeindlichen Lebens. Er hat die rechtliche Vertretung der Kirchgemeinde.
(§12 der Kirchgemeindordnung, aus: Rechtsvorschriften für die Gemeindepraxis 2007, herausgegeben
vom Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamt Sachsens)
Der Kirchenvorstand der Nossener Kirchgemeinde hat 10 Sitze, der Kirchenvorstand der
Kirchgemeinde Deutschenbora-Rothschönberg hat 7 Sitze. Die Sitze-Zahl richtet sich nach
landeskirchlichen Gesetzgebungen und der Gemeindegliederzahl einer Gemeinde.
Einmal im Monat trifft sich der Kirchenvorstand zur Sitzung und es werden Belange des
kirchgemeindlichen Lebens, Verwaltungsdinge und bauliche Fragen miteinander beraten und
entsprechende Beschlüsse gefasst. Die Legislatur-Periode beträgt sechs Jahre.
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